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Das Systembolaget ist ein staatliches Unternehmen, welches in Schweden das Monopol auf den Vertrieb von alkoholischen Getränken ab einem Gehalt von 3,5 Prozent hat. Das Ziel der Einführung des Systembolaget ist, dass der Alkoholkonsum in Schweden eingedämmt wird.
Es gibt heute in fast jeder Gemeinde in Schweden ein Systembolaget - Geschäft, so dass es kein Problem ist, an Alkohol heranzukommen. Teilweise gibt es auch Geschäfte, die die Lizenz haben, Waren bei Systembolaget zu bestellen. Getränke, die einen niedrigeren Alkoholgehalt als 3,5 Prozent haben, können auch in jedem anderen Geschäft verkauft werden. Erkennbar sind die Systembolaget - Geschäfte an ihrem grünen Schild mit der gelben Aufschrift. Die Schweden sind aber auch sehr auskunftsfreudig, was das angeht. Es wird kaum einen Schweden geben, der einem Urlauber auf die Frage, wo denn der nächste Systembolaget sei, keine Antwort geben kann.
Wer als Urlauber nach Schweden kommt, kann Alkohol vor Ort kaufen und muss dies dann in den entsprechenden, eben beschriebenen Geschäften tun. Es ist aber auch möglich, Spirituosen einzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass man älter als 20 Jahre ist und der Alkohol für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Ein Handel darf damit natürlich nicht geführt werden. Auch muss der Alkohol selbst transportiert werden. Wird der Urlauber an der Grenze von einem Zollbeamten kontrolliert, so gibt es meist eine Stichprobenkontrolle. Der Beamte entscheidet dann aufgrund des Gesamtbildes, ob die Waren zum Eigenbedarf zählen. Dabei gibt es aber keine feste Richtlinie, allerdings gilt allgemein, dass Spirituosen über 22 Prozent in einer Menge von bis zu zehn Litern eingeführt werden dürfen. Für Starkweine mit einem Volumenprozentgehalt von 15 bis 22 Prozent liegt die Grenze bei 20 Litern, 90 Liter dürfen von Weinen eingeführt werden, die einen Alkoholgehalt zwischen 3,5 und 15 Prozent besitzen. Bier darf bis zu einer Menge von 110 Litern als Eigenbedarf deklariert werden. Ausführliche Zollbestimmungen (Tullverket): www.tullverket.se |
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