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Jedermannsrecht – große Freiheiten in Schwedens Wildnis

Das Jedermannsrecht (Allemansrätt) in Schweden erlaubt es Einheimischen und Besuchern, sich frei in der Natur zu bewegen, für eine Nacht ein Zelt aufzuschlagen und an gesicherten Feuerstellen ein Lagerfeuer zu entfachen.

Jedermannsrecht in Schweden - Blaubeeren sammeln

Jedermannsrecht in Schweden - Blaubeeren sammeln
Foto: © Moa Karlberg/imagebank.sweden.se

Jedermannsrecht ist Gewohnheitsrecht
In Schweden ist die Natur der Star. Die Einwohner des skandinavischen Landes wissen ihre tiefen Wälder, reißenden Flüsse, kristallklaren Seen und urwüchsigen Gebirgsregionen zu schätzen. Das Jedermannsrecht, das es allen Personen, die sich im Land aufhalten, erlaubt, die Natur jederzeit in vollen Zügen zu genießen, ist im Grunde ein Gewohnheitsrecht. Bis ins Mittelalter reichen die Wurzeln dieses ungeschriebenen Gesetzes zurück.

Das Jedermannsrecht ist gleichzeitig mit einer großen Verantwortung verbunden. Wer die großen Freiheiten genießen will, muss auch die ungeschriebenen Regeln zum Schutz der Natur beachten. Selbst, wenn das Sammeln von Beeren, Pilze und Holz uneingeschränkt erlaubt sind, dürfen Tiere und Pflanzen in ihrem natürlichen Lebensraum nicht beeinträchtigt werden. Dass nach einer Nacht im Zelt der Müll mitgenommen wird und das Feuer vor der Weiterfahrt ordnungsgemäß gelöscht wird, zählt zu den Selbstverständlichkeiten in Schwedens Wildnis.

Jedermannsrecht

Jedermannsrecht

Zelten, Beeren sammeln und Feuer entfachen
Was in Deutschland die Ordnungshüter auf den Plan ruft und empfindliche Bußgelder nach sich zieht, ist in Schweden Jedermannsrecht: Zelten abseits der Campingplätze. Für eine Nacht darf jeder sein Zelt aufschlagen und in der freien Wildnis campieren. Allerdings muss Abstand zu Häusern und Wohngebieten gehalten werden und das Zelt darf nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen stehen. Das Entfachen eines offenen Feuers ist an dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Diese finden Sie an den meisten Seen, an Teichen und in Wandergebieten mit Picknickplätzen. Dass das Feuer vor der Weiterreise vollständig gelöscht werden muss, ist selbstverständlich. Das Holz für ein Lagerfeuer dürfen Sie, ebenso wie Pilze und Beeren, im Wald sammeln. Bei erhöhter Waldbrandgefahr können die Behörden das Entfachen eines Feuers in der Natur untersagen.

Jedermannsrecht in Schweden - Pilze dürfen im Wald gesammelt werden

Jedermannsrecht in Schweden - Pilze dürfen im Wald gesammelt werden
Foto: © Jonas Overödder/imagebank.sweden.se

Baden, Boot fahren und Angeln
Zahlreiche Urlauber mieten in den Sommermonaten ein Ferienhaus in Schweden mit Boot an einem der unzähligen Seen. Egal ob Motorboot, Angelkahn oder Kajak, das Jedermannsrecht erlaubt es Ihnen, überall anzulegen und schwimmen zu gehen. Ausgenommen sind Bootsstege, Uferzonen und Strände, die zu einem Privatgrundstück gehören. Einschränkungen gibt es auch in Natur- und Vogelschutzgebieten. Das Angeln in Binnengewässern ist allerdings nur mit einer Angelkarte möglich. Sie heißt "Fiskekort" und ist in Angelläden erhältlich. Lediglich an der schwedischen Ostseeküste können Sie ohne Berechtigungsschein auf Beutejagd gehen.

Jedermannsrecht - Boot mieten

Jedermannsrecht - Boot mieten

Einschränkungen im Jedermannsrecht
Wenngleich das schwedische Jedermannsrecht den Menschen viele Freiheiten in der Wildnis einräumt, gibt es doch Beschränkungen. Zu vermeiden ist unter anderem das Überqueren, Zelten oder Feuer entfachen auf Privatgrundstücken und in Naturschutzgebieten. Letztere sind in der Regel mit einem weißen Stern auf blauem Grund gekennzeichnet. Mit motorisierten Fahrzeugen darf in Schweden nicht ins Gelände gefahren werden. Das gilt sowohl für Pkws als auch für Wohnmobile, Quads und Motorschlitten. Auch private Straßen und Wege dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Das Übernachten im Wohnwagen auf einem Parkplatz am Straßenrand ist generell nicht erlaubt, wird aber in einigen Gemeinden toleriert. Hundebesitzer müssen ihre vierbeinigen Begleiter stets beaufsichtigen. Zwischen dem 1. März und dem 20. August müssen Hunde in der freien Natur grundsätzlich an der Leine geführt werden.

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